Allegato 3: Interpellation und Motion von NR Franz Jaeger / Interpellation urgente et motion du CN Franz Jaeger
Franz Jaeger
Texte en français ci-dessous
94.3055 - Dringliche Interpellation
Marktwirtschaftliche und nichtdiskriminierende Umsetzung der Alpeninitiative
- Ist der Bundesrat gewillt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zuzuleiten, wonach im Sinne der Alpen-Initiative der gesamte alpenquerende Güterverkehr auf der Strasse mit marktwirtschaftlichen Mitteln sukzessive reduziert wird? Dies soll ohne Diskriminierung nach Ziel- oder Quellort geschehen, d. h., es sind auch jene etwa 90 Prozent des gesamten Alpentransits auf der Strasse mit Ausgangs- oder Endpunkt in der Schweiz zu erfassen.
- Teilt der Bundesrat die Ausfassung, dass dafür insbesondere ein Zertifikatssystem in dem Sinne vorauszusehen ist, dass die ganze Gütertransitmenge auf der Strasse pro Jahr begrenzt wird? Diese Begrenzung ist während der Übergangszeit der Alpen-Initiative schrittweise herabzusetzen. Die jeweilige Gesamtmenge wird in Transitzertifikate aufgeteilt, die im freihändigen Verkauf vom Bund abgegeben werden.
Antwort des Bundesrates: Allgemeines: Siehe Stellungnahme zu Vorstoss 94.3023. Zu den einzelnen Fragen:
- Der Bundesrat wird alle Möglichkeiten prüfen, um die Forderungen der Alpen-Initiative ohne Diskriminierung des ausländischen Transitverkehrs umsetzen zu können. Als marktwirtschaftliches Instrument steht die ebenfalls am 20. Februar gutgeheissene leistungs- oder verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Vordergrund. Im weiteren wäre zu prüfen, ob für eine Zertifikatslösung auf Bundes-ebene die hierzu nötigen Rechtsgrundlagen vorhanden sind.
- Der Bundesrat ist der Meinung, dass prinzipiell alle Massnahmen, die zu einer dis-kriminierungsfreien Umsetzung der Alpen-Initiative geeignet und mit vernünftigem Aufwand vollziehbar sind, in die Umsetzungsstrategie einbezogen werden müssen. Dazu gehören auch die Aufteilung der Gesamtmenge in Zertifikate und deren Verkauf.
Mit der Verfassungsgrundlage für die Einführung einer leistungs- oder verbrauchsabhängigen Schwerverkehrsabgabe liegen gewisse Vorentscheide über die primär anzuwendenden Instrumente vor. Ob zusätzliche Instrumente angewendet werden sollen, muss geprüft werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Zertifikate im allgemeinen nur begrenzt einsetzbar und mit einem nicht zu unterschätzenden Vollzugs- und Kontrollaufwand verbunden sind.
94.3153 – Motion
Marktwirtschaftliche und nichtdiskriminierende Umsetzung der Alpeninitiative
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zuzuleiten, wonach im Sinne der Alpen-Initiative der gesamte alpenquerende Güterverkehr auf der Strasse mit marktwirtschaftlichen Mitteln sukzessive reduziert wird. Dies soll ohne Diskriminierung nach Ziel- oder Quellort geschehen, d.h. es sind auch jene ca. 90 Prozent des gesamten Alpentransits auf der Strasse mit Ausgangs- oder Endpunkt in der Schweiz zu erfassen.
Hierzu ist insbesondere ein Zertifikatsystem in dem Sinne vorzusehen, dass die ganze Gütertransitmenge auf der Strasse pro Jahr begrenzt wird. Diese Begrenzung ist während der Übergangszeit der Alpen-Initiative schrittweise herabzusetzen. Die jeweilige Gesamtmenge wird in Transitzertifikate aufgeteilt, die im freihändigen Verkauf vom Bund abgegeben werden.
Begründung: Das klassische Transitland Schweiz leidet bekanntlich darunter, dass der Gütertransitverkehr im Zuge des europäischen Integrationsprozesses stark anzu-steigen droht (vgl. dazu Jaeger/Kischka, 1991, 76). Dagegen versuchen sich die verkehrspolitischen Entscheidungsträger mit Hilfe von Gewichtsbeschränkungen und zeitlich definierten Fahrverboten (28t-Limite und Nachtfahrverbot für LKW) zu wehren. Als ökologisch und ökonomisch effizienter und zudem administrativ erst noch einfacher handhabbar erwiese sich die Anwendung einer Zertifikatslösung: Dabei könnte sich die zuständige Behörde auf die Normierung von ökologischen Anforderungen an die zur Durchfahrt zugelassenen LKW-Typen (z.B. im Rahmen eines der heute bekannten und angewendeten Oekopunkte-Systeme) beschränken und den Gütertransit anstatt mit Hilfe von polizeilichen Vorschriften über den Preis steuern. Zu diesem Zweck könnte sie zunächst die aktuellen, pro Jahr transportierten Tonnenkilometer in homogene Indi-vidualkontingente, das heisst in Distanz- und gewichtsmässig definierte Durchfahrtsrechte, aufstückeln. Diese könnten durch die Vergabe von handelbaren Transitcoupons verbrieft und auf einer Transitbörse zum freihändigen Kauf angeboten werden. Der Erwerb eines Transitcoupons gäbe seinem Besitzer das Recht, eine bestimmte Anzahl Transitkilometer auf einer bestimmten Transitroute durch die Schweiz zu fahren.
Der potentielle Transiteur optimiert nun seine Entscheidung, indem er den Zertifikatspreis je Durchfahrt mit den dadurch eingesparten Umwegkosten oder den Kosten einer Verlagerung seines Transports auf die Schiene abwägt. Der Strassentransit lohnt sich für ihn erst, wenn die Ausweichgrenzkosten - durch Umfahrung oder Verlagerung auf die Schiene - den Durchfahrtspreis pro Tonnenkilometer übersteigen. Der Transitcou-ponpreis seinerseits hängt von der Nachfrage nach Transitverkehr ab. Der Preis kann aber zwecks Steuerung des gesamten Transitverkehrsaufkommens pro Zeiteinheit auch durch die zuständige Behörde beeinflusst werden, indem diese als Zertifikatsan-bieterin die Gesamtmenge der (befristeten) Transitrechte periodisch erhöht oder senkt. Die Regulierung des Transitverkehrs mittels einer Zertifikatslösung würde für national handelnde Transiteure einen zusätzlichen Anreiz darstellen, Leerfahrten wenn immer möglich zu vermeiden. Zudem käme es zu einer Internalisierung der externen Kosten des Gütertransitverkehrs, und die Transportkosten würden volkswirtschaftlich optimiert. Der Transitstaat Schweiz käme auf diese Weise in den Genuss von Zusatzeinnahmen aus dem Couponsverkauf, erhielte also eine sogenannte Transitrente, für deren Verwendung verschiedene Möglichkeiten offenstünden: Einzahlung der Nettoeinnahmen in einen europäischen Verkehrsfonds zwecks Mitfinanzierung von Infrastrukturvorhaben für europäisch integrierte Verkehrssysteme und/oder Verwendung der Mittel zum Aus-bau der Schienenkapazitäten im Inland sowie zur Reparatur der durch den Transitver-kehr verursachten volkswirtschaftlichen Schäden.
Im Prinzip hat ein Verkehrszertifikat dieselbe Wirkung wie eine Transitgebühr. Letztere hat aber den Nachteil, dass zuerst der Preis festgesetzt wird und die Menge - also die Anzahl Transitkilometer - daraus resultiert. Bei einem Verkehrszertifikat kann hingegen die Menge direkt bestimmt werden. Der Preis ergibt sich aufgrund der Marktkräfte. Beide Instrumente sind marktwirtschaftlich und nichtdiskriminierend.
94.3055 – Interpellation urgente
Initiative des Alpes. Mise en œuvre conforme aux lois du marché et non discriminatoire
- Le Conseil fédéral est-il prêt à soumettre aux Chambres un projet réduisant par étapes, conformément à l'initiative des Alpes, l'ensemble du trafic transalpin des marchandises grâce à des moyens conformes à l'économie de marché? Ce processus doit se dérouler sans discrimination du lieu de départ ou de destination, c'est-à-dire qu'il doit inclure les quelque 90 pour cent du trafic routier alpin dont le point de départ et la destination se trouvent en Suisse.
- Le Conseil fédéral pense-t-il qu'il faut-il prévoir un système de certificats limitant le volume annuel des marchandises transitant par la route? Cette limite doit être abaissée progressivement durant la période transitoire de 10 ans prévue par l'initiative, le volume total étant distribué au moyen de certificats de transit mis en vente libre par la Confédération.
Réponse du CF: Généralités: voir prise de position au sujet de l’intervention 94.3023
Aux différentes questions:
- Le Conseil fédéral entend examiner touts les possibilités de réaliser les exigences de l’initiative sans qu’il en résulte une discrimination à l’égard du trafic de transit en provenance de l’étranger. Parmi les instruments conformes à l’économie de marché, nous retenons d’abord la redevance sur le trafic des poids lourds liée soit aux prestations, soit à la consommation, qui a également été acceptée le 20 février 1994. En outre, il y a lieu d’examiner s’il existe au niveau fédéral des bases légales qui permettent un système de certificats.
- A notre avis, les mesures d’application peuvent englober tous les instruments aptes à assurer une mise en œuvre de l’initiative sans entraîner de discrimination et ou de moyens disproportionnés. A cela s’ajoute le volume total limité par les certificats et par leur vente.
La base constitutionnelle destinée à l’introduction d’une redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations ou à la consommation opère d’une certaine façon une présélection des instruments à engager. Il conviendra d’examiner si on devra encore recourir à d’autres outils. Les expériences antérieures montrent qu’en général les certificats ne peuvent être utilisés que dans une mesure restreinte; de plus, leur emploi est lié à des moyens non négligeables pour la mise en application et les contrôles.
94.3153 – Motion
Remaniement de l'initiative des Alpes. Prise en compte d'instruments économiques et de critères non discriminatoires
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres fédérales un projet visant à réduire progressivement l'ensemble du trafic routier des marchandises à travers les Alpes par des moyens relevant de l'économie de marché. Cette diminution doit se ré-aliser sans discrimination à raison du lieu de provenance ou de destination, c'est-à-dire que les quelque 90 pour cent du trafic routier transalpin dont le point de départ ou d'arrivée se situe en Suisse doivent aussi être visés.
On instituera dans ce but un système de certificats visant à limiter la quantité totale de marchandises transitant annuellement par la route. Cette limite sera progressivement abaissée durant la période transitoire de mise en œuvre de l'initiative. La quantité totale applicable sera répartie au moyen des certificats de transit mis en vente libre par la Confédération.
Borsa dei transiti alpini
Sgravare le Alpi dal traffico pesante